641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
Rückerstattet wird die Steuer auf der Treibstoffmenge, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch).1
Die Steuer wird den Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe mit Ausnahme von Alpkorporationen und Sömmerungsbetrieben rückerstattet; der Rückerstattungsbetrag wird aufgrund des Unterschiedes zwischen dem normalen und dem ermässigten Steuersatz sowie aufgrund des Normverbrauchs berechnet.2
Das EFD legt die Normen fest; es berücksichtigt dabei folgende Bewirtschaftungsformen und Transportarten:
Feldarbeiten;
Waldarbeiten;
Hofarbeiten;
Fuhren zwischen Hof und Feld;
Holztransporte aus dem Wald bis zu einer Strasse, die mit Lastwagen für den Abtransport befahrbar ist.