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Art. 19g

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
  1. Das Gesuch um Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe ist bei der Steuerbehörde einzureichen.
  2. Dem Gesuch sind die folgenden Unterlagen beizulegen:
    1. Unterlagen, die nachweisen, dass die ökologischen Anforderungen erfüllt sind; und
    2. Unterlagen, die glaubhaft machen, dass die sozialen Anforderungen erfüllt sind.
  3. Das Gesuch ist schriftlich einzureichen. Die Steuerbehörde kann verlangen, dass ein amtliches Formular verwendet wird.
  4. Wird das Gesuch gutgeheissen, so teilt die Steuerbehörde dem Gesuchsteller schriftlich die zugeteilte Nachweisnummer mit.

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