Zurück zum Gesetz

Art. 115

631.01ZVFederal Council Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 38 und 42 Abs. 1 Bst. b ZG) Die Zollstelle stellt im Reiseverkehr die Veranlagungsverfügung nur für abgabepflichtige Waren aus.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.