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Art. 13g

514.541WVFederal Council Ordinance12.12.2008Originalquelle

(Art. 5 Abs. 6, 28c und 28e WG) Die Kantone können die Anforderungen an die angemessenen Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung im Sinn von Artikel 28e Absatz 1 WG präzisieren.

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