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Anhang 4

455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle

(Art. 165 Abs. 1 Bst. f)

Mindestraumbedarf für den Transport von Nutztieren

Vorbemerkungen

Die Masse bezeichnen den minimalen durchschnittlichen Raumbedarf je Tier. Sie dürfen nicht unterschritten werden.

Es kann notwendig sein, aufgrund der Transportdauer, des Zustandes der Tiere und der Witterung die Mindestwerte angemessen zu vergrössern.

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