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Art. 23l

451NHGFederal Act01.01.1967Originalquelle

Der Bundesrat erlässt Vorschriften über:

  1. die Anforderungen für die Erteilung von Park- und Produktelabels an Pärke von nationaler Bedeutung, insbesondere über die Grösse des Gebiets, die zulässigen Nutzungen, die Schutzmassnahmen und die langfristige Sicherung der Pärke;
  2. die Verleihung und Verwendung der Park- und Produktelabel;
  3. den Abschluss von Programmvereinbarungen und die Kontrolle der Wirksamkeit der globalen Finanzhilfen des Bundes;
  4. die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung über Pärke von nationaler Bedeutung.

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