Zurück zum Gesetz

Art. 14

431.021RHVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
  1. Die Datenübermittlung über Sedex erfolgt verschlüsselt und in einem elektronischen Umschlag.
  2. Jede Übermittlung wird protokolliert. Die übermittelten Daten können einzig von der berechtigten empfangenden Stelle gelesen werden.
  3. Jede erfolgreiche Übermittlung wird von Sedex an den Absender quittiert.
  4. Wird der Umschlag nicht innert eines Monats von den berechtigten Stellen in Empfang genommen, so wird er samt Inhalt gelöscht.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.