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Art. 13

431.021RHVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
  1. Die Registersoftware muss für die Verwendung von Sedex zertifiziert werden.
  2. Die Zertifizierung erfolgt mittels Selbstdeklaration des Lizenzgebers bei der Zertifizierungsstelle. Mit der Selbstdeklaration bestätigt der Lizenzgeber, dass seine Registersoftware nach den Vorschriften des Bundes über den Sedex-Anschlussadapter mit Sedex kommunizieren kann.
  3. Zertifizierungsstelle ist das BFS. Es führt eine Liste der durch Selbstdeklaration zugelassenen Registersoftware.

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