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Art. 61

321.0MStGFederal Act01.01.1928Originalquelle
  1. Wer vorsätzlich einem an ihn oder an seine Truppe gerichteten Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
  2. Handelt der Täter fahrlässig, so kann auf Busse erkannt werden.
  3. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
  4. In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden. Erfolgt der Ungehorsam vor dem Feind, so kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden.

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