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Art. 194

321.0MStGFederal Act01.01.1928Originalquelle
  1. Andere Disziplinarstrafen, als dieser Abschnitt sie vorsieht, und Verschärfungen im Vollzug sind unzulässig.
  2. Die gleichzeitige Verhängung verschiedener Arten von Disziplinarstrafen ist ausgeschlossen.

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