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Art. 188

321.0MStGFederal Act01.01.1928Originalquelle

Eine Disziplinarbusse kann für alle Disziplinarfehler ausgesprochen werden. Sie beträgt:

  1. für im Dienst begangene Disziplinarfehler:
    höchstens 500 Franken;
  2. für ausserhalb des Dienstes begangene Disziplinarfehler:
    höchstens 1000 Franken.

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