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wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Betrifft die falsche Anschuldigung eine Übertretung oder einen Disziplinarfehler, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
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