Zur├╝ck zum Gesetz

Art. 67e

311.0StGBFederal Act01.01.1942Originalquelle

Hat der Täter ein Motorfahrzeug zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens verwendet und besteht Wiederholungsgefahr, so kann das Gericht neben einer Strafe oder einer Massnahme nach den Artikeln 59–64 den Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises für die Dauer von einem Monat bis zu fünf Jahren anordnen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.