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PatG · Bundesgesetz über die Erfindungspatente
Art. 140v
Art. 140u
Art. 140w
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Art. 140v
Art. 140u
Art. 140w
232.14
PatG
Federal Act
01.01.1956
Originalquelle
Das Gesuch um Erteilung eines pädiatrischen Zertifikats kann spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Höchstdauer des Patents gestellt werden.
Wird die Frist nicht eingehalten, so weist das IGE das Gesuch zurück.
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