Zurück zum Gesetz

Art. 19

170.512PublGFederal Act01.01.2005Originalquelle
  1. Die Konsultation der Publikationsplattform sowie die Einsichtnahme im Sinne von Artikel 18 sind unentgeltlich.
  2. Der Bundesrat regelt die Gebühren für die Abgabe von gedruckten Texten und von elektronischen Daten nach diesem Gesetz.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.