projekte
(Art. 2 Anhang I Freizügigkeitsabkommen
und Art. 2 Anhang K Anlage 1 EFTA-Übereinkommen)
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. März 2015, in Kraft seit 1. April 2015 (AS 2015 849). ↩
1 commentary
Bei Verlängerung sind nachgewiesene konkrete Suchbemühungen und realistische Einstellungsperspektiven erforderlich.
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