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Art. 116

941.411SprstVFederal Council Ordinance1 de fev. de 2001Fonte original

Zu den Gebühren werden Auslagen hinzugeschlagen, die als Kosten zusätzlich anfallen, namentlich:

  1. Kosten, die durch Beweiserhebungen, wissenschaftliche Untersuchungen, besondere Prüfungen oder durch die Beschaffung von Unterlagen verursacht werden;
  2. Reise- und Transportkosten;
  3. Kosten für Arbeiten, welche die zuständige Behörde durch Dritte erstellen lässt.

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