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Anhang 6

941.210MessMVFederal Council Ordinance30 de out. de 2006Fonte original

(Art. 18 Abs. 1)

Verzeichnis der Zeichen

1 Zeichen

1.1 Zulassungszeichen für Bauart Das Zulassungszeichen ist ein stilisiertes S.
1.2 Eichzeichen Das Eichzeichen besteht aus dem eidgenössischen Kreuz.
1.3 Rückweisungszeichen Das Rückweisungszeichen zur Ungültigerklärung einer Eichung ist ein gleichseitiges Dreieck.
1.4 Privates Sicherungszeichen Das METAS führt ein Register der privaten Sicherungszeichen.

2 Identifikation der zuständigen Stelle

2.1 Eidgenössisches Institut für Metrologie – METAS oder – MET 2.2 Kantonale Eichämter − Kurzzeichen des Kantons und Ordnungsnummer − Fürstentum Liechtenstein (Kurzzeichen FL) und Ordnungsnummer 2.3 Eichstellen − Ein- oder zweistellige Zahl − Kombination von zwei alphanumerischen Zeichen mit Ausnahme der unter 2.1 und 2.2 genannten. 2.4 Privatpersonen Die Identifikation der Privatperson mit einer Ordnungsnummer kann mit dem privaten Sicherungszeichen kombiniert werden. Die Identifikation ist so zu wählen, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Das METAS führt ein Verzeichnis.

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