Die Vollzugsorgane kontrollieren während der ganzen Verwendungsdauer des Messmittels in unregelmässigen Zeitabständen:
- ob das Messmittel für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist und ob dessen Verwendung gemäss den rechtlichen Vorschriften erfolgt;
- ob das Messmittel die vorgeschriebenen Konformitätskennzeichen und Eichzeichen aufweist;
- ob die vorgeschriebenen Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit fristgemäss durchgeführt wurden.