In Notsituationen kann das EDI:
- die Schlachtung verseuchter Bestände anordnen; die Anforderungen an Transportmittel und Schlachtbetriebe sowie die Massnahmen zur Behandlung und Verwertung des Fleisches richten sich nach den Weisungen des BLV;
- die Impfung anordnen; die Art und die Anwendung des Impfstoffes sowie die Markierung der geimpften Tiere werden vom BLV bestimmt.