916.401TSVFederal Council Ordinance1 de set. de 1995Fonte original
Bei Verdacht auf Besnoitiose ordnet der Kantonstierarzt über den betroffenen Bestand bis zur Widerlegung des Verdachts die einfache Sperre 1. Grades an.
Der Verdacht gilt als widerlegt, wenn die serologische Untersuchung aller Rinder im betroffenen Bestand einen negativen Befund ergeben hat.
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