916.401TSVFederal Council Ordinance1 de set. de 1995Fonte original
Bei Seuchen- oder Ansteckungsverdacht aufDermatitis nodularis ordnet der Kantonstierarzt die Untersuchung der betroffenen Tiere auf dasDermatitis-nodularis -Virus an.
Der Verdacht gilt als widerlegt, wenn kein Virus nachgewiesen wird.
Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Probenahme und die Untersuchung der Proben.
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