Der Bundesrat kann völkerrechtliche Vereinbarungen abschliessen betreffend:
- die gegenseitige Information über die Radioaktivität der Umwelt;
- die sofortige Benachrichtigung bei einer Gefährdung durch Radioaktivität, welche die Grenze überschreiten könnte;
- die Harmonisierung der Massnahmenkonzepte im Falle grenzüberschreitender Verstrahlung.