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Art. 64

748.131.1VILFederal Council Ordinance1 de jan. de 1995Fonte original
  1. Der Eigentümer richtet sein Gesuch um Bewilligung an das BAZL. Mit dem Gesuch sind mindestens die folgenden Angaben und Unterlagen einzureichen:1
    1. Angaben zum Eigentümer;
    2. Beschreibung des Objekts;
    3. Datum der voraussichtlichen Erstellung;
    4. bei temporären Objekten: Datum des voraussichtlichen Abbruchs;
    5. Koordinaten der Lage und der Höhe über Meer des Objekts; bei Kabelanlagen und Seilbahnen sind diese Angaben für jeden Maststandort erforderlich;
    6. Ausdehnung des Objekts (Länge, Breite, Höhe);
    7. Situationsplan im Massstab 1:25 000;
    8. bei Kabelanlagen und Seilbahnen: Längenprofil;
    9. bei anderen Anlagen: Grundrisse und Profilschnitt;
    10. die Baubewilligung, sofern vorhanden.
  2. Das BAZL kann die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen im Einzelfall erweitern und präzisieren.
  3. Es kann für die Einreichung der Gesuche eine elektronische Plattform einrichten.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Okt. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3849).

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