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Art. 35

741.21SSVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1980Fonte original
  1. Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.
  2. Vortrittssignale sind der äusseren Form nach Gefahren‑, Vorschrifts- oder Hinweissignale; die Grundsätze der Kapitel 2, 3 und 5 gelten sinngemäss.

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