741.013SKVFederal Council Ordinance1 de jan. de 2008Fonte original
Die Polizei kontrolliert bei Fahrzeugen, die nach Artikel 59a VRV1der Abgaswartung unterstehen, anhand des Abgas-Wartungsdokuments (Art. 35 Abs. 4 VTS2), ob der Halter oder die Halterin die Abgaswartung durchgeführt hat.
Sie kann in Zusammenarbeit mit der Zulassungsbehörde im Verkehr Abgas-Nachkontrollen nach Artikel 36 VTS durchführen.