Voltar à lei

Art. 38

732.11KEVFederal Council Ordinance1 de fev. de 2005Fonte original
  1. Der Inhaber einer Betriebsbewilligung hat dem ENSI insbesondere folgende Tätigkeiten vor deren Ausführung zu melden:
    1. geplante Reaktorabschaltungen;
    2. Wiederanfahren nach störungsbedingten Reaktorabschaltungen;
    3. Arbeiten mit einer voraussichtlichen Kollektivdosis über 50 mSv;
    4. geplante, nicht routinemässige radioaktive Abgaben an die Umwelt;
    5. Aktivkohlewechsel in Störfallfiltern von Lüftungsanlagen;
    6. Planung und Durchführung von Notfallübungen;
    7. Versuche an sicherheitsrelevanten Systemen oder Komponenten.
  2. Er hat dem ENSI folgende Tätigkeiten zu melden:
    1. Anlageänderungen, die nicht bewilligungs- oder freigabepflichtig sind;
    2. inhaltliche Änderungen an der Dokumentation nach den Artikeln 27 und 41.
  3. Er hat dem ENSI die folgenden Ereignisse und Befunde zu melden:
    1. Ereignisse, welche die Sicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können;
    2. sonstige Ereignisse von öffentlichem Interesse;
    3. Befunde, welche die Sicherheit beeinträchtigen können und nicht zu einem Ereignis geführt haben.
  4. Er hat dem ENSI zu jedem Ereignis oder Befund die erforderlichen Berichte nach Anhang 6 einzureichen.
  5. Das ENSI wird beauftragt, das Vorgehen bei Meldungen nach den Absätzen 1 und 2 und bei der Einstufung der Ereignisse und Befunde nach Absatz 3 in Richtlinien zu regeln.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.