Voltar à lei

Art. 2

221.302.3RAVFederal Council Ordinance1 de set. de 2007Fonte original
  1. Das Gesuch um Zulassung ist in elektronischer Form einzureichen. Es muss unterzeichnet sein. Liegt keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. März 20161über die elektronische Signatur vor, so muss eine Freigabequittung handschriftlich unterzeichnet und in Papierform eingereicht werden.
  2. Ist die elektronische Gesuchseinreichung nicht möglich, so ist das Gesuch auf Papier einzureichen. Es muss handschriftlich unterzeichnet sein.

Footnotes

  1. SR 943.03

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.