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Art. 946

220ORFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original
  1. Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma1darf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte verwendet werden, selbst dann nicht, wenn er den gleichen Vor- und Familiennamen hat, mit dem die ältere Firma gebildet worden ist.
  2. Der neue Geschäftsinhaber hat in einem solchen Falle seinem Namen in der Firma einen Zusatz beizufügen, durch den diese deutlich von der älteren Firma unterschieden wird.
  3. Gegenüber einer an einem andern Orte eingetragenen Einzelfirma2bleiben die Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb vorbehalten.

Footnotes

  1. Heute: Firma.

  2. Heute: Firma.

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