Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirmadarf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte verwendet werden, selbst dann nicht, wenn er den gleichen Vor- und Familiennamen hat, mit dem die ältere Firma gebildet worden ist.
Der neue Geschäftsinhaber hat in einem solchen Falle seinem Namen in der Firma einen Zusatz beizufügen, durch den diese deutlich von der älteren Firma unterschieden wird.
Gegenüber einer an einem andern Orte eingetragenen Einzelfirmableiben die Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb vorbehalten.
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