Voltar à lei

Art. 457

220ORFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original

Der Spediteur, der sich zur Ausführung des Vertrages einer öffentlichen Transportanstalt bedient, kann seine Verantwortlichkeit nicht wegen mangelnden Rückgriffes ablehnen, wenn er selbst den Verlust des Rückgriffes verschuldet hat.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.