In Ergänzung zu Artikel 685d Absatz 1 kann die Gesellschaft, aufgrund statutarischer Bestimmung, Personen als Erwerber börsenkotierter Namenaktien ablehnen, soweit und solange deren Anerkennung die Gesellschaft daran hindern könnte, durch Bundesgesetze geforderte Nachweise über die Zusammensetzung des Kreises der Aktionäre zu erbringen.
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Bei einer telefonischen Offerte ohne Annahmefrist gilt die Offerte als unter Anwesenden gemacht; sie muss daher sogleich angenommen werden. Stillschweigen ist keine Annahme, sondern gilt als Ablehnung.
“Das Wissen des Täters um die Schwächesituation beim Opfer als erforderliches Vorsatzelement muss daher spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des wucherischen Rechtsgeschäftes vorliegen. Eine entsprechende Erkenntnis erst nach diesem Zeitpunkt kann dem Täter nicht mehr angelastet werden. Insbesondere kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, er habe die Schwäche des Opfers bei Vertragsschluss bewusst ausgebeutet. Bei einer Taxifahrt handelt es sich um ein zweiseitiges, entgeltliches Rechtsgeschäft, so dass die Abrede über eine solche Dienstleistung als Wuchergeschäft grundsätzlich in Frage kommt. Vorliegend hat das Beweisverfahren ergeben, dass der Privatkläger der Beschuldigten telefonisch einen Betrag von CHF 1'000.00 für die Fahrt angeboten hat («I zahle CHF 1'000.00 für das dir mi u mis Outo hei steuet»; pag. 11). Er hat somit eine Vertragsofferte ohne Annahmefrist im Sinne von Art. 4 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR; SR 220) abgegeben. Dass dies telefonisch geschah, schadet nicht (Art. 4 Abs. 2 OR). Damit ein Vertrag effektiv zustande kommt, ist bei Offerten ohne Annahmefrist nach Art. 4 Abs. 1 OR erforderlich, dass der Antrag sogleich angenommen wird. Stillschweigende Annahme unter Anwesenden ist nicht möglich, Schweigen bedeutet in jedem Fall Ablehnung (Müller, in: Berner Kommentar, Obligationenrecht, 2018, N. 27 zu Art. 4 OR). Abgesehen vom ausdrücklichen Angebot ist vorliegend der weitere Wortlaut des Telefonats nicht bekannt. Insbesondere geht aus den Akten nicht hervor, ob die Beschuldigte die Offerte noch am Telefon ausdrücklich angenommen hatte. Der Privatkläger konnte sich nachträglich nicht mehr an den konkreten Gesprächsinhalt des Telefonats erinnern. Die Polizei hörte vor Ort nur die telefonische Offerte seitens des Privatklägers und stellte wenig später die Ankunft eines Taxis mit zwei Personen fest. Auch die Beschuldigte äusserte sich nie konkret zu ihrer Antwort auf die Offerte, erklärte aber, dass sie den Ärger eigentlich gerochen habe, dann aber wider besseren Wissens aus Neugierde doch hingegangen sei.”
Bei einer Antragsofferte ohne Bestimmung einer Frist gegenüber einem Anwesenden muss die Annahme nach der Rechtsprechung unverzüglich erfolgen; Schweigen gilt als Ablehnung, eine stillschweigende Annahme unter Anwesenden kommt nicht in Betracht.
“Das Wissen des Täters um die Schwächesituation beim Opfer als erforderliches Vorsatzelement muss daher spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des wucherischen Rechtsgeschäftes vorliegen. Eine entsprechende Erkenntnis erst nach diesem Zeitpunkt kann dem Täter nicht mehr angelastet werden. Insbesondere kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, er habe die Schwäche des Opfers bei Vertragsschluss bewusst ausgebeutet. Bei einer Taxifahrt handelt es sich um ein zweiseitiges, entgeltliches Rechtsgeschäft, so dass die Abrede über eine solche Dienstleistung als Wuchergeschäft grundsätzlich in Frage kommt. Vorliegend hat das Beweisverfahren ergeben, dass der Privatkläger der Beschuldigten telefonisch einen Betrag von CHF 1'000.00 für die Fahrt angeboten hat («I zahle CHF 1'000.00 für das dir mi u mis Outo hei steuet»; pag. 11). Er hat somit eine Vertragsofferte ohne Annahmefrist im Sinne von Art. 4 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR; SR 220) abgegeben. Dass dies telefonisch geschah, schadet nicht (Art. 4 Abs. 2 OR). Damit ein Vertrag effektiv zustande kommt, ist bei Offerten ohne Annahmefrist nach Art. 4 Abs. 1 OR erforderlich, dass der Antrag sogleich angenommen wird. Stillschweigende Annahme unter Anwesenden ist nicht möglich, Schweigen bedeutet in jedem Fall Ablehnung (Müller, in: Berner Kommentar, Obligationenrecht, 2018, N. 27 zu Art. 4 OR). Abgesehen vom ausdrücklichen Angebot ist vorliegend der weitere Wortlaut des Telefonats nicht bekannt. Insbesondere geht aus den Akten nicht hervor, ob die Beschuldigte die Offerte noch am Telefon ausdrücklich angenommen hatte. Der Privatkläger konnte sich nachträglich nicht mehr an den konkreten Gesprächsinhalt des Telefonats erinnern. Die Polizei hörte vor Ort nur die telefonische Offerte seitens des Privatklägers und stellte wenig später die Ankunft eines Taxis mit zwei Personen fest. Auch die Beschuldigte äusserte sich nie konkret zu ihrer Antwort auf die Offerte, erklärte aber, dass sie den Ärger eigentlich gerochen habe, dann aber wider besseren Wissens aus Neugierde doch hingegangen sei. Der Umstand, dass sie einen weiteren Taxifahrer zum Einsatzort mitnahm, deutet jedoch stark darauf hin, dass sie sich nach dem Telefonat darauf einstellte, die gewünschte Doublettenfahrt nach Ankunft beim Privatkläger sogleich ausführen zu können.”
Ein als Angebot qualifiziertes Schriftstück, das einem Anwesenden ohne Fristsetzung gemacht wird, begründet nach der Praxis nur dann eine rechtliche Bindung, wenn es angenommen wird. Fehlt es an einer Annahme, kann daraus keine aussergerichtliche Transaktion oder Anerkennung der Schuld abgeleitet werden (vgl. zur Anwendung in der Entscheidung betreffend das Schreiben vom 5. Juli 2022).
“Les allégations du recourant selon lesquelles l'intimée n'aurait contesté que certains postes de sa facture du 24 juin 2022 dans le courrier qu'elle lui adressé le 5 juillet 2022, reconnaissant ainsi devoir s'acquitter des postes restants, ne trouvent pas d'appui dans l'état de fait retenu par le premier juge, que le recourant ne critique pas sur ce point. 3.2.2 Contrairement à ce que soutient le recourant, le courrier susvisé du 5 juillet 2022 ne contient par ailleurs aucun engagement ferme de l'intimée de verser à celui-ci un montant minimum de 40'000 fr., en sus de l'acompte versé, pour les travaux effectués jusqu'à la résiliation du contrat. Un tel versement y est en effet qualifié d'offre ou de proposition, laquelle était ainsi subordonnée à l'acceptation du recourant. Il importe peu de savoir si en cas d'acceptation, le paiement valait quittance pour solde de tout compte, au sens des principes rappelés ci-dessus. En l'occurrence, le recourant ne soutient pas, ni ne démontre, avoir accepté la proposition qui lui était ainsi soumise et rien ne permet d'inférer que l'intimée ait été liée par son offre au-delà de la réunion du 5 juillet 2022, qui avait pour objet ladite offre (cf. art. 4 al. 1 CO). A défaut d'acceptation, aucune transaction extrajudiciaire ne peut donc être déduite du courrier de l'intimée du même jour et c'est à bon droit que le Tribunal a nié l'existence d'une reconnaissance dette à concurrence du montant discuté à cette occasion. Au surplus, les explications du recourant relatives à la façon dont le montant susvisé de 40'000 fr. aurait été calculé par l'intimée, dont il entend tirer une reconnaissance partielle de dette pour certains postes, reposent là encore sur des éléments que le premier juge n'a pas relevés à propos du courrier susvisé du 5 juillet 2022, et concernant lesquels le recourant n'invoque aucune constatation manifestement inexacte des faits. 3.2.3 Pour ces motifs, le recours sera intégralement rejeté. 4. Les frais judiciaires du recours seront arrêtés à 750 fr. (art. 26 et 38 RTFMC), en sus des frais de la décision rendue sur effet suspensif, et mis à la charge du recourant, qui succombe (art. 105 al. 1 et 106 al. 1 CPC). La totalité des frais sera compensée avec l'avance de même montant fournie par le recourant, qui demeure acquise à l'Etat de Genève (art.”
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