Amtliches Bulletin, Nationalrat, 2026-09-23, 26.401•BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag
BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag
Amtliches Bulletin, Nationalrat, 2026-09-23, 26.401ch-parlamentSep 23, 2026
BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag
Page Pierre-André (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, Freiburg)
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Marti Samira, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Rechsteiner Thomas, Roduit, Weichelt, Wyss)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Marti Samira, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Rechsteiner Thomas, Roduit, Weichelt, Wyss)
Ne pas donner suite à l'initiative
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Hässig Patrick (Grünliberale Fraktion, Zürich)
Wie bei der soeben behandelten parlamentarischen Initiative beantragt Ihnen Ihre Kommission auch bei der parlamentarischen Initiative 26.401, "BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag", dieser Folge zu geben.
Zum Inhalt: Heute beginnt das obligatorische Alterssparen in der zweiten Säule mit dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Die Initiative will diesen Sparbeginn um fünf Jahre vorziehen, auf den 1. Januar nach dem 19. Geburtstag. Das Ziel davon ist einfach: Die Alterskapitalien sollen erhöht werden, indem früher gespart wird. Fünf zusätzliche Sparjahre am Anfang des Erwerbslebens sind jene Jahre, in denen der Zinseffekt am längsten wirkt. Ein Franken, der mit 20 statt mit 25 in die Vorsorge fliesst, arbeitet bis zur Pensionierung fünf Jahre länger.
Die Kommission ist sich bewusst, dass die Massnahme nur wenige Personen direkt betrifft. Wer zwischen 20 und 25 in Ausbildung ist, erreicht meist die Eintrittsschwelle nicht und spart somit auch künftig nicht. Wer in diesem Alter bereits arbeitet, verdient in der Regel noch wenig. Dementsprechend sind die Gutschriften dieser Jahre bescheiden. Aber für jene, die es betrifft, typischerweise Personen, die nach einer Berufslehre früh ins Berufsleben einsteigen, ist der Effekt über eine ganze Erwerbskarriere durchaus spürbar. Wer nicht betroffen ist, dem entsteht daraus auch kein Nachteil. Kurz, es ist zwar kein grosser Wurf, aber ein sinnvoller Beitrag für genau jene Gruppe, die früh zu arbeiten beginnt. Auch kleine Verbesserungen summieren sich, oder mit einem Sprichwort ausgedrückt: "Auch Kleinvieh macht Mist."
Anders als bei der vorhergehenden parlamentarischen Initiative ist die Umsetzung hier einfach. Der bestehende Versichertenbestand ab Alter 25 ist von der Änderung nicht betroffen. Es braucht also weder Kompensationsmassnahmen noch parallele Systeme.
Zum Verfahren: Auch hier verweigerte die Schwesterkommission des Ständerates im März mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung; sie nahm das Anliegen in ihr Postulat 26.3521 auf. Ich habe die Überlegungen der Kommissionsmehrheit dazu bereits vorhin dargelegt und wiederhole sie nur ganz kurz: Die Frage des Sparbeginns wurde im Rahmen der Reform BVG 21 eingehend geprüft, und die Antworten liegen auf dem Tisch. Ein weiterer Bericht bringt keine neuen Erkenntnisse. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Massnahme als sinnvoll und möchte sie deshalb weiterverfolgen, ohne weitere Zeit mit einem Bericht zu verlieren. Mit einem Folgegeben wird lediglich der Auftrag erteilt, eine Vorlage auszuarbeiten. Die Ergebnisse des Postulatsberichtes können dabei ohne Weiteres dann einfliessen.
In der Julisitzung beschloss Ihre Kommission deshalb mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, an der Initiative festzuhalten und Ihnen Folgegeben zu beantragen. Eine Minderheit beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben; dazu gleich mehr von Kollegin Marti.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auch dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Marti Samira (Sozialdemokratische Fraktion, Basel-Landschaft)
Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission des Ständerates hat in der Vorprüfung mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss der SGK-N nicht zugestimmt. Sie begründet das damit, dass isolierte Anpassungen in einem komplexen und aufeinander abgestimmten System wie der beruflichen Vorsorge nicht zielführend seien. Dem kann man eigentlich fast nichts mehr hinzufügen.
So viel zur Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage im Ständerat. Aber Sie wissen alle, dass eine Revision des BVG nicht nur im Ständerat eine Mehrheit finden müsste, sondern auch in einer Volksabstimmung und bei den Sozialpartnern. Diese parlamentarische Initiative ist dafür definitiv der falsche Start und der falsche Weg. Dieser Aspekt wurde auch in der Kommission diskutiert. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde dann trotz dem klaren Entscheid der Schwesterkommission an dieser parlamentarischen Initiative festgehalten.
Dann noch zum Inhalt der parlamentarischen Initiative: Diese Diskussion ist ja nicht neu. Im Rahmen der Debatte zur Reform BVG 21 wurde ein Sparbeginn ab 18 Jahren diskutiert. Damals schätzte das Bundesamt für Sozialversicherungen die zusätzlichen Beiträge, die von den Löhnen abgezogen würden, auf 750 Millionen Franken pro Jahr, dies ohne grosse Wirkung auf die Rentenbildung. Gleichzeitig ist eine grosse Mehrheit der jungen Beschäftigten zwischen 18 und 25 Jahren entweder noch in Ausbildung oder in Einstiegsjobs. Jene, die eine Arbeitsstelle haben, haben in der Regel tiefere Löhne als ältere Arbeitnehmende.
Wenn der Sparprozess früher beginnt, hat das für die Betroffenen meist keinen relevanten Einfluss auf das Altersguthaben. Aber diese Massnahme erschwert jungen Menschen den Berufseinstieg. Sie werden durch die Senkung des Startalters zu teureren Arbeitskräften, ohne eine relevant höhere Rente dafür zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass vor allem jüngere Arbeitnehmende in KMU und in Gewerbebetrieben betroffen wären, wo häufiger nur BVG-minimal versichert oder nahezu minimal versichert wird. Bei ihnen würde diese Massnahme voll durchschlagen, während im Gegenzug Kassen, die stark im überobligatorischen Bereich sind, und ihre jungen Beschäftigten weniger davon betroffen wären.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de donner suite à l'initiative. Une minorité Marti Samira propose de ne pas y donner suite.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 104 Stimmen
Dagegen ... 87 Stimmen
(2 Enthaltungen)
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