Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Amtliches Bulletin, Ständerat, 2021-12-13, 17.448ch-parlamentDec 13, 2021

Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Hefti Thomas (FDP-Liberale Fraktion, Glarus)

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée

Art. 10 Abs. 2 Bst. c

Antrag der Kommission

... weniger als 250 000 Franken Umsatz ...

Art. 10 al. 2 let. c

Proposition de la commission

... à 250 000 francs à partir ...

Engler Stefan (Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP., Graubünden)

Sie erinnern sich: Wir haben darüber beraten, ob Ehrenamtlichkeit honoriert werden soll, indem Sportvereine, aber auch gemeinnützige Institutionen ein Stück weit von der Mehrwertsteuerpflicht entlastet werden sollen. Die damit freigespielten Mittel sollen dem Breitensport, dem Jugend- und Kindersport, der Kultur, aber auch anderen gemeinnützigen Anliegen zugutekommen. In diesem Zusammenhang liegt eine Vorlage vor, welche die Umsatzlimite für die Mehrwertsteuerpflicht von Sport- und Kulturvereinen erhöhen möchte, nämlich von heute 150 000 Franken auf 200 000 Franken, das ist der Beschluss des Nationalrates, oder aber auf 300 000 Franken, wie wir es in der Erstberatung beschlossen haben.

Nun ist es so, dass der Nationalrat nicht mitmacht und zum zweiten Mal, allerdings bei geringerem Stimmenunterschied, an den 200 000 Franken festhalten möchte. Nachdem der Nationalrat das erste Mal mit 169 zu 14 Stimmen eine Erhöhung lediglich um 50 000 Franken auf 200 000 Franken beschlossen hatte, hat er diese Haltung jetzt mit 106 zu 78 Stimmen bekräftigt und damit unseren Beschluss, wenn schon, dann gerade auf 300 000 Franken zu erhöhen, abgelehnt.

Ihre Kommission hat das Geschäft heute nochmals beraten. Auch unter dem Eindruck des Stimmenverhältnisses im Nationalrat ist man zum Schluss gekommen, eine Brücke zum Nationalrat bauen zu wollen und die Umsatzlimite auf 250 000 Franken festzulegen. Wir sind der Meinung, dass wir damit der Ehrenamtlichkeit gegenüber eine erwartete und verdiente Geste erbringen, ohne dadurch das Gastgewerbe kaputt zu machen. Natürlich haben wir die Diskussion im Nationalrat und jetzt auch die entsprechenden Zuschriften zur Kenntnis genommen, wo eine Wettbewerbsverfälschung ins Feld geführt wurde, wenn gemeinnützige Institutionen und Vereine davon profitieren, dass sie nicht in gleicher Weise mit der Mehrwertsteuer belastet werden wie Gastrobetriebe. Ihre Kommission ist allerdings der Auffassung, dass die Existenz der Gastrobetriebe nicht davon abhängt, ob der mehrwertsteuerpflichtige Umsatz dieser Institutionen bei heute 150 000 oder bei 250 000 Franken liegt.

Ihre Kommission möchte Sie bitten, sich ihr anzuschliessen, in der Hoffnung und Erwartung, dass wir jetzt auch mit dem Nationalrat eine Einigung finden und nicht wegen dieser Differenz dann noch eine Einigungskonferenz durchführen müssen.

Maurer Ueli (Zürich)

Wir schliessen uns diesem Kompromiss an. Ich werde mich dann auch im Nationalrat dafür einsetzen.

Hefti Thomas (FDP-Liberale Fraktion, Glarus)

Angenommen - Adopté

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