Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1131 des Rates vom 18. Mai 2026 zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/1341 des Rates über die Aussetzung einiger Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Äthiopien (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

0.362.380.255Weiterentwicklung des Schengen-BesitzstandsOrdinanceJan 1, 1900

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 10. Juli 2026

Inkrafttreten: 10. Juli 2026

Präambel

Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 10. Juli 2026

bei der Europäischen Union

Generalsekretariat des Rates

der Europäischen Union

Generaldirektorat Justice and Home Affairs

175, Rue de la Loi

1048 Brüssel

Belgien

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikationen des Rates vom 19. Mai 2026, welche folgende Inhalte haben:

In Übereinstimmung mit dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls wird Liechtenstein hiermit die Verabschiedung der folgenden Rechtsakte notifiziert:

Ratsdokument: 8648/26

Datum der Annahme: 18. Mai 2026 1

Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungsprotokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des Rechtsakts, welcher der oben genannten Notifikation des Rates beigelegt war und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.

Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Footnotes

  1. Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1131 des Rates vom 18. Mai 2026 zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/1341 des Rates über die Aussetzung einiger Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Äthiopien

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.