RdSchr. des BMF vom 30. November 2001; Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO

bsvwvbund_30112001_IIA6H3015201Administrative RegulationNov 30, 2001

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E-VSF: H 08 94






Bundesministerium der Finanzen


Berlin, 30. November 2001



II A 6 - H 3015 - 2/01

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gehörende Dienststellen





Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO (MinBlFin 1955, S. 179);

1.
Wertgrenze für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben von geringem Wert
2.
Nachweis der Bestände


Erlass vom 5. März 1999
- II A 6 - H 3015 - 1/99 -
- GMBl 1999, S. 442 -





1.
Im Zusammenhang mit der EURO-Umstellung lege ich den Wert für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben ab 1. Januar 2002 auf 150 EURO fest.


Ich bitte, in Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 und Nr. 26 Satz 2 der im Betreff genannten Richtlinien den Wert auf 150 EURO zu ändern.


2.
Die in den Bestandsverzeichnissen nachgewiesenen und nachzuweisenden Gebrauchsgegenstände mit einem Wert über 300 DM sind im Verhältnis 2:1 in EURO umzurechnen.


Dieser Erlass wird im GMBl veröffentlicht.



Im Auftrag

Gatzer

Beglaubigt




Angestellte



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