Verfassung des Freistaats Preußen Vom 30. November 1920 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971*)

PRVerf SHPRVerf SHConstitutionDec 31, 1971

Fußnoten

*)

Anlage zum Ges. v. 5.4.1971, GVOBl. 1971 S. 182.

Eingangsformel

Achtung!

Die Artikel 1 bis 81 und 83 bis 88 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 und 83 bis 87 sind nicht gespeichert.

Artikel 1

Achtung!

Die nachfolgenden Artikel 2 bis 81 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 sind nicht gespeichert.

Fußnoten

*)

Gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung

Artikel 82

(1) Die Befugnisse, die nach den früheren Gesetzen, Verordnungen und Verträgen dem Könige zustanden, gehen auf das Staatsministerium über.

(2) u. (3) *)

Achtung!

Die nachfolgenden Artikel 83 bis 87 sind gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung. Die Artikel 2 bis 81 sind nicht gespeichert.

Fußnoten

*)

Gegenstandslos durch staatsrechtliche Entwicklung.

Artikel 88

Die Verfassung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft,......

Fußnoten

*)

Auslassung gegenstandslos infolge Aufhebung der bezogenen Vorschriften.

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