Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (SchBrÜbkG)

schbr_bkgSchBrÜbkGLawDec 24, 1929

einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (SchBrÜbkG)

Ausfertigungsdatum: 1929-12-24

Fundstelle: RGBl II 1929, 759

§ 3

(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung und das Handelsgesetzbuch maßgebend.

(2)

§ 4

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

(2)

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