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kredaufng•Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe (KredAufnG)
kredaufngKredAufnGLawMay 23, 1952
den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe (KredAufnG)
Ausfertigungsdatum: 1952-05-23
Fundstelle: BGBl I 1952, 301
Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, einen Betrag bis zur Höhe von sechzehn Millionen neunhunderttausend US-Dollar im Wege des Kredits zu beschaffen.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
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