BezGrÄndV BE 5•Fünfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 24. Juni 1971
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 24. Juni 1971
BezGrÄndV BE 5BezGrÄndV BE 5OrdinanceJul 3, 1971
Eingangsformel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 30. Januar 1958 (GVBl. S. 126), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juni 1969 (GVBl. S. 639), wird mit Zustimmung der Bezirke Wilmersdorf und Schöneberg verordnet:
§ 1
Die Grenze des Bezirks Wilmersdorf gegen den Bezirk Schöneberg wird geändert. Die neue Grenze verläuft
von der alten Bezirksgrenze Augsburger Straße Südseite entlang der Ostgrenze des Grundstücks Augsburger Straße 1 bis 3 (ungerade) bis Lietzenburger Straße Nordseite, in südlicher Richtung geradlinig über die Lietzenburger Straße bis zur alten Bezirksgrenze Schnittpunkt Ettaler Straße (vorher Passauer Straße) Ostseite / Lietzenburger Straße Südseite;
von der alten Bezirksgrenze Schnittpunkt Kufsteiner Straße Ostseite / Mettestraße Nordostseite in südlicher Richtung geradlinig bis zum Schnitt mit der neuen Ostseite der Kufsteiner Straße (ca. 4 m westlich der alten Bezirksgrenze), neue Ostseite der Kufsteiner Straße und deren Verlängerung bis Autobahn "Stadtring Berlin" Südseite, Autobahn "Stadtring Berlin" Südseite bis zur neuen Ostseite der Prinzregentenstraße (ca. 7,5 m östlich der alten Bezirksgrenze), in südlicher Richtung entlang der neuen Ostseite der Prinzregentenstraße bis zum Mauerwerk der S-Bahn-Brücke, entlang diesem Mauerwerk bis zur alten Bezirksgrenze.
§ 2
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen stellt die in § 1 bezeichnete Grenze kartenmäßig dar. Die Karten werden beim Landesarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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