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315.110•Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
315.110KonkordatFeb 28, 1974
315.110
(Vom 28. Februar 1974)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,²
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz³ bei.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlasse, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal,⁴ aufgehoben.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten⁵ in die Gesetzsammlung aufgenommen.
¹ GS 16-382. ² GS 3-161. ³ GS 16-383. ⁴ GS 15-624. ⁵ 1. Oktober 1975 (GS 16-382).
SRSZ 1.1.2015
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