Beschluss durch welchen die Bewilligungsgebühren für sportliche Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer, Radfahrer und anderer festgelegt werden

741.106DecreeSep 1, 1965

Vom 13.08.1965 (Stand 01.09.1965)

Art. 1

  1. Die von der Kantonspolizei zu erhebenden Gebühren für die Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung sportlicher Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer und anderer, werden wie folgt festgelegt:
    1. Erteilen einer Bewilligung für ein Radrennen
    2. Erteilen einer Bewilligung für eine Auto- oder Motorrad-Sternfahrt
    3. Erteilen einer Bewilligung für ein Auto- oder Motorrad-Bergrennen
    4. Erteilen einer Bewilligung für einen Geher-Wettkampf
    5. Erteilen einer Bewilligung für einen andern Anlass

Art. 2

  1. Die Kosten für den Ordnungs- und Absicherungsdienst gehen zu Lasten der Veranstalter.

Art. 3

  1. Das Polizeidepartement ist mit der Ausführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt, der am 1. September 1965 in Kraft tritt und im Amtsblatt veröffentlicht wird.

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