Entscheid womit das Pflücken der Adonis vernalis (Frühlingsteufelsauge) auf Gebiet der Gemeinde Turtmann vollständig verboten wird

451.313LawApr 16, 1944

Vom 06.04.1944 (Stand 16.04.1944)

Art. 1

  1. Jegliches Pflücken, Beschädigen und Ausgraben des Frühlingsteufelsauges (Adonis vernalis) ist auf dem ganzen Gebiete der Gemeinde Turtmann verboten.

Art. 2

  1. Zuwiderhandlungen werden gemäss Artikel 7 des vorgenannten Staatsratsentscheids durch das Forstdepartement bestraft.