111.1•Gesetz über das Siegel der Republik
Vom 04.09.1802 (Stand 04.09.1802)
Art. 1
- Die Farben der Republik werden sein: weiss und roth, auf diesem Grunde werden zwölf Sterne gesetzt werden. (Seit 1815 sind es 13 Sterne). Die Legende wird sein: "Sigillum Reipublicae Valesiae". Die Siegel der verschiedenen Behörden werden unter den Namen jener Autorität haben, die sie braucht.
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