624.512•Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen
Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen
624.512LawOct 4, 1909
Vom 14.08.1909 (Stand 04.10.1909)
Art. 1
- Der Kanton Solothurn beteiligt sich an der unterm 14. Juli 1909 gegründeten Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen mit Hauptsitz in Schweizerhalle; er übernimmt die ihm angebotenen 60 Aktien zum Nominalwerte von 60000 Franken, zahlbar vom 25. bis 30. September 1909 bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal mit Zins zu 5% vom 1. Januar 1909 bis zum Einzahlungstag. Landammann und Staatsschreiber werden mit der Zeichnung beauftragt.
Art. 2
- Die durch Ziffer 1 beschlossene Beteiligung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.