Die Amtsstelle Rechtsdienst für den Strassenverkehr wird neu als "Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr" organisatorisch in die Motorfahrzeugkontrolle Bellach eingegliedert.
Art. 2
Der Regierungsratsbeschluss vom 23. Juni 1970 betreffend Unterstellung des Rechtsdienstes für den Strassenverkehr wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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