Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen

190.102DecreeMar 4, 2003

Vom 04.03.2003 (Stand 04.03.2003)

Art. 1

  1. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der am 9. September 2002 wirksam gewordenen Erstreckung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen.

Art. 2

  1. Im Kanton Schaffhausen findet das Karlsruher Übereinkommen neben dem Kanton Anwendung auf Gemeinden, Zweckverbände und selbständige öffentliche Einrichtungen.

Art. 3

  1. Das Karlsruher Übereinkommen sowie der Beschluss über dessen Anwendungsbereich sind im Amtsblatt zu publizieren und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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