Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

911.513DecreeApr 1, 1981

Vom 24.03.1981 (Stand 01.04.1981)

Art. 1

  1. Die Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. wird auf die zweijährige Wartefrist nach Art. 3 lit. c des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge angerechnet, wenn er der Wohnsitznahme im Kanton St.Gallen unmittelbar vorangeht.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss wird ab 1. April 1981 angewendet.

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