Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke

VII B/2/5DecreeMay 4, 2003

Vom 04.05.2003 (Stand 04.05.2003)

Art. 1

  1. Die Landsgemeinde gewährt für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke einen Kredit von 14,77 Millionen Franken (Preisstand April 2002).

Art. 2

  1. Zur Finanzierung erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2004.

Art. 3

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.

Art. 4

  1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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