Mit folgenden Kantonen wurden Vereinbarungen, die Vermögenszuwendungen durch letztwillige Verfügungen oder Schenkungen, die von Einwohnern des einen Vertragskanton zugunsten des Staates, von Gemeinden oder privaten Institutionen gemeinnützigen, wohltätigen oder religiösen Charakters des anderen Kantons gemacht werden, am Wohnort des Erblassers oder des Schenkers von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreien, abgeschlossen:
St. Gallen
Uri
Zug
Neuenburg
Obwalden
Thurgau
Basel-Stadt
Aargau
Waadt
Freiburg
Luzern
Schaffhausen
Zürich
Bern
Basel-Land
Appenzell-Ausserrhoden
Wallis
Solothurn
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