Beschluss über die Anerkennung einer Eheberatungsstelle

838.11DecreeJan 1, 2003

Vom 19.04.1988 (Stand 01.01.2003)

Art. 1

  1. Der Eheberatungsdienst des Office familial wird als Eheberatungsstelle anerkannt.

Art. 2

  1. Es wird ihm ein jährlicher Beitrag ausbezahlt.

Art. 3

  1. Er unterbreitet der Direktion für Gesundheit und Soziales jedes Jahr seine Jahresrechnung und seinen Jahresvoranschlag.

Art. 4

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 1988 in Kraft.
  2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.

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